Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder haben! Das Risiko der Berufsunfähigkeit stellt
sowohl die staatlichen Sozialversicherungen als auch private Versicherungen vor erhebliche Herausforderungen. Von einer
Berufsunfähigkeit wird gesprochen, wenn die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit über einen
langen Zeitraum – oder sogar dauerhaft – nicht mehr ausgeübt werden kann. Klar davon zu unterscheiden
ist die Erwerbsunfähigkeit, die jedwede berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen
ausschließt. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Erwerbsunfähigkeit als „volle
Erwerbsminderung“ bezeichnet.
Das Kernproblem der Berufsunfähigkeit
Aus versicherungstechnischer Sicht erweist sich der Begriff Berufsunfähigkeit als schwer zu handhaben. Die
zentrale Frage lautet, ob es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Risikoversicherung oder eine
kapitalgedeckte Altersvorsorge handelt. Der Büroangestellte hat sicherlich gute Aussichten, seinen Beruf bis zum
Erreichen des Rentenalters gesundheitlich ausüben zu können. Für diese Personengruppe kann also eine
entsprechende Risikoversicherung angeboten werden. Körperlich sehr stark belastende Tätigkeiten können
dagegen oft nicht bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr ausgeübt werden. Nahezu jeder Angehörige einer solchen
Berufsgruppe wird daher früher oder später berufsunfähig. Wenn das Risiko für den Eintritt des
Schadensfalls bei nahezu 100 Prozent liegt, bricht das Konzept der Risikoversicherung selbstverständlich zusammen.
Die Problemlösungen
Sehr einfach macht es sich die gesetzliche Rentenversicherung: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist hier
überhaupt nicht versichert. An die Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente ist die
Erwerbsminderungsrente getreten, auf die nur ein Anspruch besteht, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen jede
Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betreffen. Bei einem Restleistungsvermögen von weniger als
3 Stunden pro Tag wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Differenzierter fallen die
Problemlösungen privater Anbieter aus. Für einige Berufsgruppen werden spezielle Risikozuschläge
verlangt, andere Berufe sind überhaupt nicht versicherbar. Eine Entwicklung neueren Datums sind spezielle Tarife
für Risikogruppen, die berufsspezifische Risiken ausschließen. So werden beispielsweise Tarife für
Dachdecker angeboten, die eine Rente nur im Fall eines Unfalls oder einer nicht berufsspezifischen Erkrankung
(beispielsweise Krebs) vorsehen. Diese Berufsunfähigkeitsversicherungen entpuppen sich bei näherem Hinsehen
als eine Kombination aus einer Unfallversicherung und einer Dread-Disease-Versicherung.