Verbraucherinfos zum Thema Versicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder haben!
Das Risiko der Berufsunfähigkeit stellt sowohl die staatlichen Sozialversicherungen als auch private Versicherungen vor erhebliche Herausforderungen. Von einer Berufsunfähigkeit wird gesprochen, wenn die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit über einen langen Zeitraum – oder sogar dauerhaft – nicht mehr ausgeübt werden kann. Klar davon zu unterscheiden ist die Erwerbsunfähigkeit, die jedwede berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ausschließt. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Erwerbsunfähigkeit als „volle Erwerbsminderung“ bezeichnet.

Das Kernproblem der Berufsunfähigkeit
Aus versicherungstechnischer Sicht erweist sich der Begriff Berufsunfähigkeit als schwer zu handhaben. Die zentrale Frage lautet, ob es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Risikoversicherung oder eine kapitalgedeckte Altersvorsorge handelt. Der Büroangestellte hat sicherlich gute Aussichten, seinen Beruf bis zum Erreichen des Rentenalters gesundheitlich ausüben zu können. Für diese Personengruppe kann also eine entsprechende Risikoversicherung angeboten werden. Körperlich sehr stark belastende Tätigkeiten können dagegen oft nicht bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr ausgeübt werden. Nahezu jeder Angehörige einer solchen Berufsgruppe wird daher früher oder später berufsunfähig. Wenn das Risiko für den Eintritt des Schadensfalls bei nahezu 100 Prozent liegt, bricht das Konzept der Risikoversicherung selbstverständlich zusammen.

Die Problemlösungen
Sehr einfach macht es sich die gesetzliche Rentenversicherung: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist hier überhaupt nicht versichert. An die Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente ist die Erwerbsminderungsrente getreten, auf die nur ein Anspruch besteht, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen jede Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betreffen. Bei einem Restleistungsvermögen von weniger als 3 Stunden pro Tag wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Differenzierter fallen die Problemlösungen privater Anbieter aus. Für einige Berufsgruppen werden spezielle Risikozuschläge verlangt, andere Berufe sind überhaupt nicht versicherbar. Eine Entwicklung neueren Datums sind spezielle Tarife für Risikogruppen, die berufsspezifische Risiken ausschließen. So werden beispielsweise Tarife für Dachdecker angeboten, die eine Rente nur im Fall eines Unfalls oder einer nicht berufsspezifischen Erkrankung (beispielsweise Krebs) vorsehen. Diese Berufsunfähigkeitsversicherungen entpuppen sich bei näherem Hinsehen als eine Kombination aus einer Unfallversicherung und einer Dread-Disease-Versicherung.

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