KFZ-Haftpflichtversicherung
Kauft man sich ein Auto, so muss man dieses bei der zuständigen Behörde anmelden, unter Mitführung der grünen Versicherungsdoppelkarte, die gegenüber der Behörde als Nachweis für eine abgeschlossen KFZ Haftpflichtversicherung gilt. Es ist in vorgeschrieben, dass jedes ugelassene Auto mit Versicherung ausgestattet sein muss, damit Unfälle, die durch den Fahrer eines Wagens verursacht werden, finanziell abgesichert sind. Immer dann nämlich, wenn nicht vorsätzliches Verschulden des Versicherten ein Unfall entsteht, prüft die zuständige Haftpflichtversicherung den Schaden und den entsprechenden Versicherungsfall und begleicht meist den Schaden des Unfallopfers. Die aktuellen Deckungssummen einer KFZ-Haftpflicht liegen bei bis zu 100 Millionen Euro (pauschal) oder 2,5 Millionen Euro pro Personen- und 500.000 Euro pro Sachschaden.Für Fahranfänger gelten es meist sehr hohe Beiträge zur KFZ- Haftpflichtversicherung. Unterschiede von mehreren hundert Prozent sind hierbei keine Seltenheit. Der Beitrag wird erst allmählich günstiger. (Nämlich dann, wenn sich der Fahranfänger durch unfallfreies Fahren in den Schadensfreiheitsklassen weiter nach oben gekämpft hat)
Unterschiede bei den Beitragssätzen der KFZ- Haftpflicht gibt es auch durch die vielen verschiedenen Anbieter, die auf dem Markt tätig sind. Wählt man einen günstigen Versicherer lässt sich teilweise sehr viel Geld sparen.
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