Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung liegen Sie richtig! Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Schutz, der
einer Privatperson dabei hilft, juristische Auseinandersetzungen zu meistern. Dies bedeutet, die
Rechtsschutzversicherung kommt für alle Kosten auf, die einem durch alle Aktionen entstehen, die unter den Bereich
der Judikative fallen. Was genau dazu gehört, bestimmt das Gesetz. So zahlt die Rechtsschutzversicherung
beispielsweise dafür, dass ein Anwalt abmahnt, weil das Gesetz diesen Vorgang kennt und beschreibt, nicht jedoch
dafür, dass ein Anwalt einen formlosen Brief verfasst. Zudem kommt die Rechtsschutzversicherung für alle
Kosten auf, die rund um ein Gerichtsverfahren entstehen: Dazu zählen Anwaltskosten (eigene und möglicherweise
die der Gegenseite), Gerichtskosten und etwaige Gelder, die für die Erstellung von gerichtlich verlangten
Gutachten entrichtet werden müssen. Die Anbieter von Rechtsschutzversicherungen sind verpflichtet, vor dem
Abschließen eines Vertrags einen detaillierten Leistungskatalog vorzulegen. Neben den Leistungen gilt es, zwei
weitere Punkte zu beachten: Die Freigabeklausel und die Selbstbeteiligung.
Die Freigabeklausel
Viele Menschen sind insbesondere dann versucht, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn sie bereits tief
in einen Rechtsstreit verstrickt sind, denn sie gerne vor Gericht ausfechten würden. Für die
Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein solcher Vertrag nicht, da sie sofort zur Kasse gebeten würde. Aus diesem
Grund haben die Anbieter dieser Versicherungen Freigabeklauseln in den Vertrag eingearbeitet. Wer eine
Rechtsschutzversicherung abschließt, darf sie nicht sofort, sondern erst nach einem bestimmten Zeitraum, der durch
die Klausel definiert wird, erstmals nutzen. Meist beträgt dieser Zeitraum zwischen drei Monaten und einem Jahr.
Die Selbstbeteiligung
Um zu verhindern, dass die Menschen übermäßig schnell juristische Auseinandersetzungen beginnen,
verlangen die eigentlich beitragsfinanzierten Rechtsschutzversicherungen Selbstbeteiligungen, die sofort entrichtet
werden müssen. Diese erhält man zwar im Falle eines juristischen Sieges zurück (da in diesem Fall das
Gericht die Gegenseite zur vollständigen Kostenübernahme verurteilt), doch erst einmal muss der Betrag vom
eigenen Geld bezahlt werden. Hierbei gilt: Je höher der monatliche Beitrag, desto niedriger fällt die
Selbstbeteiligung aus.