Verbraucherinfos zum Thema Versicherungen
Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung liegen Sie richtig!
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Schutz, der einer Privatperson dabei hilft, juristische Auseinandersetzungen zu meistern. Dies bedeutet, die Rechtsschutzversicherung kommt für alle Kosten auf, die einem durch alle Aktionen entstehen, die unter den Bereich der Judikative fallen. Was genau dazu gehört, bestimmt das Gesetz. So zahlt die Rechtsschutzversicherung beispielsweise dafür, dass ein Anwalt abmahnt, weil das Gesetz diesen Vorgang kennt und beschreibt, nicht jedoch dafür, dass ein Anwalt einen formlosen Brief verfasst. Zudem kommt die Rechtsschutzversicherung für alle Kosten auf, die rund um ein Gerichtsverfahren entstehen: Dazu zählen Anwaltskosten (eigene und möglicherweise die der Gegenseite), Gerichtskosten und etwaige Gelder, die für die Erstellung von gerichtlich verlangten Gutachten entrichtet werden müssen. Die Anbieter von Rechtsschutzversicherungen sind verpflichtet, vor dem Abschließen eines Vertrags einen detaillierten Leistungskatalog vorzulegen. Neben den Leistungen gilt es, zwei weitere Punkte zu beachten: Die Freigabeklausel und die Selbstbeteiligung.

Die Freigabeklausel
Viele Menschen sind insbesondere dann versucht, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn sie bereits tief in einen Rechtsstreit verstrickt sind, denn sie gerne vor Gericht ausfechten würden. Für die Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein solcher Vertrag nicht, da sie sofort zur Kasse gebeten würde. Aus diesem Grund haben die Anbieter dieser Versicherungen Freigabeklauseln in den Vertrag eingearbeitet. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, darf sie nicht sofort, sondern erst nach einem bestimmten Zeitraum, der durch die Klausel definiert wird, erstmals nutzen. Meist beträgt dieser Zeitraum zwischen drei Monaten und einem Jahr.

Die Selbstbeteiligung
Um zu verhindern, dass die Menschen übermäßig schnell juristische Auseinandersetzungen beginnen, verlangen die eigentlich beitragsfinanzierten Rechtsschutzversicherungen Selbstbeteiligungen, die sofort entrichtet werden müssen. Diese erhält man zwar im Falle eines juristischen Sieges zurück (da in diesem Fall das Gericht die Gegenseite zur vollständigen Kostenübernahme verurteilt), doch erst einmal muss der Betrag vom eigenen Geld bezahlt werden. Hierbei gilt: Je höher der monatliche Beitrag, desto niedriger fällt die Selbstbeteiligung aus.
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