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Vermögensschadenhaftpflicht Vergleich - Anbieter Rechner
Die so genannte Vermögensschadenhaftpflicht wird unter anderem auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Diese Art von Versicherung ist grundsätzlich für spezielle Berufsgruppen bestimmt, welche ausschließlich auf selbständiger Basis oder freiberuflich tätig sind. Besonders unverzichtbar ist diese Versicherung, wenn der Unternehmer fremde Interessen vertritt und somit also Tätigkeiten ausübt, welche mit der Beratung, der Prüfung, der Begutachtung oder auch der Beurkundung zu tun haben.

Sicher durch Vermögensschadenhaftpflicht
Grundsätzlich sind Menschen keine Maschinen und deswegen können Fehler hin und wieder passieren, davor ist niemand sicher, auch wenn die Tätigkeit mit noch so viel Sorgfalt ausgeübt wird. Führen diese Fehler jedoch auf die Tätigkeit eines Notars, eines Rechtsanwaltes oder eines Steuerberaters zurück und werden bei dritten Personen Schäden am Vermögen verursacht, dann sprechen Experten von einem so genannten Vermögensschaden. In diesem Fall tritt die Vermögensschadenhaftpflicht ein, denn für entstandene Schäden muss gehaftet werden. Nach der Definition gehören zu den Vermögensschäden finanzielle Vorteile, welche nicht genutzt werden können oder auch finanzielle Nachteile, die einer Person entstehen können. Ein Vermögensschaden kann unter anderem durch eine falsche Beratung entstehen.

Berufshaftpflicht
Natürlich arbeiten gerade Anwälte, Notare und Steuerberater mit einer ganz besonderen Sorgfalt, aber dennoch können auch hier Fehler entstehen. Dies kann beispielweise vorkommen, wenn ein wichtiger Termin versäumt wird. In diesem Fall können dritten Personen schnell enorme Schäden entstehen, welche der Verursacher unter Umständen nicht aus eigener Tasche wieder ausgleichen kann ohne seine eigene Existenz zu gefährden oder gar zu vernichten. Eine entsprechende Vorsorge kann der Betroffene lediglich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht treffen, wobei in vielen Bereichen sogar eine Art Berufshaftpflicht bereits gesetzliche vorgeschrieben ist. Sollte im Ernstfall eine solche Versicherung nicht vorzuweisen sein, dann kann der Betroffene mit einem Berufsverbot bestraft werden.

Passivrechtschutzversicherung
Unter anderem beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflicht auch eine so genannte Passivrechtschutzversicherung. Dies bedeutet, dass potenzielle Experten des Versicherungsnehmers in einem eingetretenen Ernstfall erst einmal überprüfen, ob auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Nicht berechtigte Haftpflichtansprüche werden dann auch umgehend zurückgewiesen. Sollten die Haftpflichtansprüche eines Klägers jedoch berechtigt sein, so wird die Versicherungsgesellschaft sowohl die Verteidigung des Versicherungsnehmers als auch die Entschädigungszahlung übernehmen.

Vermögensschaden
Hierbei ist zu unterscheiden, dass im Gegensatz zu anderen Versicherungen bei der Vermögensschadenhaftpflicht bereits dann ein so genannter Versicherungsfall entsteht, sobald der berufliche Fehler geschehen ist und nicht erst dann, wenn der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Nicht selten kommt es unter Umständen vor, dass der eigentliche Vermögensschaden erst Jahre später eintritt, weshalb die Versicherungen eine entsprechende Nachhaftung im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht anbieten. Grundsätzlich ist dem zukünftigen Versicherungsnehmer ein entsprechender Vergleich der zahlreichen Anbieter zu empfehlen.
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